Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03   

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https://dejure.org/2003,2758
OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2003,2758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2003 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2003,2758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2003,2758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch aus der Kaskoversicherung; Beschädigung eines Wohnwagens mittels Messerstichen; Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen; Beweislast des Versicherers für Schadensherbeiführung durch den Versicherungsnehmer; Schadensabrechnung auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollkaskoversicherung - Wohnwagenbeschädigung durch Messerstiche

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II g); ; AKB § 12 Abs. 1 II f; ; AKB § 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II f; AKB § 13
    Beweislast bei Streit um Betriebsfremdheit des mutwilligen Schädigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Nachweispflicht durch den Versicherungsnehmer bei Vandalismusschäden an einem Wohnwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 113
  • VersR 2004, 730
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Ist der Versicherungsfall voll bewiesen, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (in Anknüpfung an BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

    Im Rahmen der Auslegung des § 12 Abs. 1. II. g) AKB (Stand Mai 2000) i.V.m. § 13 AKB (früher § 12 Abs. 1 II f AKB) gilt für den Versicherungsfall "Beschädigung bzw. Zerstörung durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" in der Vollversicherung keine Beweismaßabsenkung (BGH VersR 1997, 1095).

    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Ist der Versicherungsfall voll bewiesen, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (in Anknüpfung an BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Der Versicherungsnehmer muss - entgegen der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJW-RR 1996, 408 = r+s 1995, 404; OLG Hamm VersR 1996, 880) - nicht den Nachweis erbringen, dass dieses äußere Bild von betriebsfremden Personen verursacht worden ist.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen bzw. der Vortäuschung einer Entwendung herleiten lässt.

  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95

    Versicherungsfall; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung; Kfz; Indizien;

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen bzw. der Vortäuschung einer Entwendung herleiten lässt.
  • LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15

    Umfang der Beweislast des Versicherers hinsichtlich der vorsätzlichen

    Wird die Außenhaut eines Fahrzeugs beschädigt, was im vorliegenden Fall unstreitig ist, dann liegen in der Vollkaskoversicherung ohne weiteres die Voraussetzungen des Versicherungsfalls "Unfall" vor, insbesondere bei Zerkratzung des Lacks (OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2003, 10 U 38/13 = NJW-RR 2004, 113, OLG Naumburg, Urteil vom 07.02.2013, 4 U 16/12 bei Juris).
  • OLG Celle, 19.10.2023 - 11 U 29/23

    Dirketanspruch des Sachverständigen auf Zahlung von Sachverständigenhonorare

    Nicht zuständig ist das Sachverständigenverfahren für die Frage, ob bei einem entwendeten Navigationsgerät dem VN der Neupreis oder der Wiederbeschaffungswert zusteht, da es sich um eine rein rechtliche Frage mit Zuständigkeit des Gerichts handelt (vgl. AG Essen, Urteil vom 31. August 2007 - 20 C 1/07 , juris Rn. 14; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. August 2003 - 5 U 180/03, ZfS 2004, 23 [OLG Koblenz 31.10.2003 - 10 U 38/03] ).
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